Bundestag beschließt kontrollierte Cannabis-Freigabe

Der Bundestag hat das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen. Es legalisiert den Besitz begrenzter Mengen für Erwachsene.

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Gesetz wird voraussichtlich am 22. März den Bundesrat erreichen

Am Freitag hat der Bundestag in Berlin das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen. Mit 407 Ja-Stimmen und 226 Nein-Stimmen wurde das Gesetz angenommen. Insgesamt gab es vier Enthaltungen bei 637 abgegebenen Stimmen.

Das Gesetz wird voraussichtlich am 22. März den Bundesrat erreichen. Obwohl die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, könnten die Länderkammer und der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren verlangsamen. Bayern hat bereits angekündigt, dies tun zu wollen.

Gesundheitsminister Lauterbach verteidigt den Gesetzentwurf

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in der abschließenden Debatte im Bundestag für den umstrittenen Gesetzentwurf geworben. Er argumentierte, dass die teilweise Legalisierung dazu dienen würde, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt einzudämmen. Lauterbach betonte auch, dass es wichtig sei, Kinder und Jugendliche über die Gefahren des Cannabis-Konsums aufzuklären. Ab dem 1. April soll der Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum für Volljährige erlaubt sein.

Kritik aus den eigenen Reihen und anderen Bundesländern

Die Innenministerin von Niedersachsen, Daniela Behrens, hat den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Sie nannte ihn kompliziert, praxisuntauglich und bemängelte, dass wichtige Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Sie erhielt Unterstützung von Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) und kritisierte auch die fehlende Vorbereitungszeit für die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern.

Auch die Gesundheits- und Justizministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken (CDU), äußerte Bedenken bezüglich der Cannabis-Legalisierung. Sie betrachtet die Freigabe von Cannabis als gefährlich, insbesondere für junge Menschen. Die Justizsenatorin von Hamburg, Anna Gallina, kritisierte ebenfalls das schnelle Inkrafttreten des Gesetzes und forderte mehr Zeit für die Vorbereitung der Umsetzung. Die Hamburgische Ärztekammer lehnt die Cannabis-Legalisierung ab und sieht vor allem Nachteile in Bezug auf den Jugendschutz.