Ärztepräsident warnt vor Cannabis-Legalisierung

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis stößt bei der Bundesärztekammer auf Kritik. Deren Präsident forderte die Länder auf, die Regelung im Bundesrat aufzuhalten.

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Ärztepräsident fordert Aufhalten des Gesetzes

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat die Bundesländer aufgefordert, das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung, das vom Bundestag beschlossen wurde, im Bundesrat aufzuhalten und den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Reinhardt zufolge gibt es erhebliche Bedenken bei den Ländern aufgrund von Warnungen aus der Ärzteschaft, Justiz, Polizei und Pädagogik. Diese Bedenken sollten im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat diskutiert werden, ohne parteipolitische Zwänge.

Obwohl die Länder das Gesetz über den Bundesrat verzögern können, haben sie keine Möglichkeit, es zu verhindern.

Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen

Nach einer turbulenten Debatte hat der Bundestag eine kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Ab dem 1. April dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenverbrauch besitzen. In der eigenen Wohnung ist auch der Besitz von drei lebenden Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.

Ab Juli 2024 wird zudem der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Cannabis-Clubs ermöglicht, aus denen die Clubmitglieder begrenzte Mengen beziehen können. Es gibt jedoch strenge Regeln für die Clubs und den öffentlichen Konsum, die von den Innenministern der Bundesländer als nicht praktikabel angesehen werden.

Ärztepräsident Reinhardt ist der Ansicht, dass das Cannabisgesetz die selbstgesetzten Ziele nicht erreicht und große Risiken für Jugendliche mit sich bringt. Auch Justiz und Polizei werden dadurch nicht entlastet, sondern schwerwiegend belastet.

Kritik von Fachärzten und Polizeigewerkschaft

Die Fachärzte für Psychotherapie und Psychiatrie haben nach der Verabschiedung des Gesetzes ihre Kritik bekräftigt. Sie sind der Meinung, dass das im Gesetz festgelegte Mindestalter von 18 Jahren zu niedrig ist. Der regelmäßige Konsum von Cannabis kann in diesem Alter zu erheblichen Schäden führen, da die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist.

Auch die Gewerkschaft der Polizei fordert die Bundesländer auf, das Gesetz im Bundesrat zu korrigieren. Sie befürchtet, dass der erwartete Cannabis-Boom zur Förderung der organisierten Kriminalität beitragen wird.