ADAC für höheren THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Der ADAC fordert eine Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr, wenn Cannabis freigegeben wird.

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ADAC fordert Neubewertung des THC-Grenzwertes

Verkehrsrechtler und Rechtsmediziner fordern eine Anhebung des derzeitigen THC-Grenzwertes für den Nachweis einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

Der aktuelle Grenzwert von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum erlaubt den Nachweis des Cannabis-Konsums, lässt jedoch keinen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zu.

Der ADAC fordert eine differenzierte Regelung mit strengeren Vorgaben für Fahranfänger und eine Definition eines unzweifelhaften Grenzwertes, der sich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert.

Warten auf Vorschlag für neuen THC-Grenzwert

Die Ampel-Koalition plant eine Teil-Legalisierung von Cannabis und stellt somit auch den THC-Grenzwert im Straßenverkehr zur Debatte.

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing soll bis zum 31. März einen konkreten Vorschlag für den Grenzwert vorlegen.

Es ist noch offen, ob der Grenzwert tatsächlich angehoben wird, jedoch ist eine Veränderung wahrscheinlich.

ADAC fordert intensive Aufklärung über Unfallrisiken

Der ADAC betont, dass eine intensive Aufklärung über die erhöhten Unfallrisiken durch den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr unverzichtbar ist.

Insbesondere Personen, die Cannabis aufgrund der Legalisierung ausprobieren möchten, sollen sich der Gefahr bewusst sein.

Eine frühzeitige und umfassende Aufklärung der Bevölkerung ist daher notwendig, um die Anzahl der Fälle von Cannabis am Steuer zu minimieren.